Glasflächenmarkierung

Glasflächenmarkierungen | Anprallschutz | Auflaufschutz                      lt. ÖNORM B1600, V 2104 und RVS 02.02.36


Ganzglastüren oder Glastüren mit einer Rahmenbreite unter 10 cm sind kontrastierend zu markieren. Beidseitig zugängliche vertikale Glasflächen sind ebenfalls kontrastierend zu markieren. Ausgenommen davon sind Glasflächen mit einem kontrastierenden Sockelbereich mit einer Mindesthöhe von 30 cm beginnend mit Gelände- und Fußbodenoberkante.

Abweichend davon dürfen auch Symbole (zB. geometrische Formen, Ziffern, Buchstaben) als kontrastierende Markierungen verwendet werden. In diesem Fall ist der Bereich zwischen 90 cm und 130 cm zu gestalten. Die Abstände zwischen den markierten und nicht markierten Flächen dürfen maximal 5 cm in allen Richtungen betragen. Die Breite der Symbole muss mindestens dem nicht markierten Abstand entsprechen.


Unsere langlebige, witterungsbeständige Glasflächenmarkierung ist ein Hauptbestandteil für jede barrierefreie Maßnahme. Die Folie ist konturgeschnitten und aus einem Stück, somit entfällt das Schneiden auf der Glasfläche. Durch den doppelseitigen Druck muss man nicht zweiseitig verkleben, dass ist nicht nur zeitsparend sondern auch kostengünstiger.

Gerne übernehmen wir die Planung und Montage für Sie.

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